Verordnungswege
Ich habe eine Zulassung für alle Krankenversicherungen, sowohl gesetzliche als auch private. Für eine Psychotherapie muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Das bedeutet, dass ich als Therapeutin ausführlich begründe, weshalb eine Verhaltenstherapie sinnvoll wäre und dass Sie, als sorgeberechtigte Bezugsperson, ein Formular ausfüllen müssen. Dabei bin ich gerne behilflich. Außerdem muss der Kinder- oder Hausarzt noch ein Formular mit Fragen zu körperlichen Erkrankungen des Kindes ausfüllen, den so genannten Konsiliarbericht. Diese Formulare bekommen Sie alle von mir. Alles zusammen wird danach an die Krankenkasse geschickt. In der Regel wird eine Psychotherapie dann genehmigt. Das genaue Vorgehen klären wir beim ersten Gespräch.
Besonders wichtig ist, dass du, als Kind oder Jugendlicher, selbst einverstanden bist, schließlich geht es ja um dich.